Vergaberechtliche Betrachtungen

Besteht das Vergaberecht in der Wahrnehmung so mancher Zeitgenossen aus lästigem Vorschriften- und Formular-Wirrwarr, so erweist es sich doch immer wieder als unverzichtbar. Der Nachweis der Veranstaltung von Wettbewerb, und damit des wirtschaftlichen Einkaufs, bildet die notwendige Absicherung der öffentlichen Vergabestellen, sich gegen den Vorwurf der Verschwendung von Steuergeldern wehren zu können.

Die Chance einer maximalen Zahl von Bietern, zu offerieren, schafft die Voraussetzung der erforderlichen Objektivität. Im Verwaltungsalltag kommen interne Kontrollinstrumente bei der Durchführung von Vergabeverfahren, wie z.B. das Vier-Augen-Prinzip, hinzu. Nicht alles an denkbaren Unregelmäßigkeiten vermag das Vergaberecht abzustellen. Sicher stellt es kein Allheilmittel dar, jedoch bildet es ein notwendiges Instrument zur Sicherstellung der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der von den Steuerpflichtigen erarbeiteten öffentlichen Finanzmittel.

Dieses Ziel ist es wert, sich als öffentlicher Auftraggeber oder auch als Sektorenauftraggeber dem unvermeidbaren Aufwand eines in wesentlichen Teilen streng regulierten Vergabe­verfahrens zu unterziehen. Die daraus resultierende Kehrseite ist, dass Wirtschaftsteilnehmer, die sich den Förmlichkeiten dieser Prozedur aussetzen, gleichfalls Transaktionskosten hinnehmen müssen. Dies ist aber immer noch besser, als wie wenn alternativ Aufträge nach „Gutsherrnart“, und ggf. auch an politische Protegés, direkt vergeben werden. Bedeutende Wirtschaftssegmente wären ohne das Vergaberecht dem Markt teilweise oder sogar ganz entzogen.

Ob es demnach um kommunale Projekte im eher kleinen Maßstab geht oder um große öffentliche Vorhaben – die Prinzipien und die Ziele des Vergaberechts bleiben stets die gleichen. Im Vergabewesen tätig zu sein, kann unter diesem Gesichtspunkt nicht nur als Beruf, sondern auch als Berufung verstanden werden.

 

 

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